Erwägungsgrund 6 32012R0694
Da die Fangsaison 2012/13 jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Meldung der Fangmengen sofort in Kraft treten und ab dem 1. Juli 2012 gelten —
Da die Fangsaison 2012/13 jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Meldung der Fangmengen sofort in Kraft treten und ab dem 1. Juli 2012 gelten —