Erwägungsgrund 2 32012R0708
Um die Kriterien für das Verzeichnis von Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IX der Verordnung zu präzisieren, ist Artikel 23 zu ändern.
Um die Kriterien für das Verzeichnis von Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IX der Verordnung zu präzisieren, ist Artikel 23 zu ändern.