Erwägungsgrund 3 32012R0708
Da diese Verordnung in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fällt, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.