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Nach Erlass der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 erhielt die Kommission Kenntnis von Verwendungen von Cadmiumpigmenten in bestimmten Arten von Kunststoffen, die erstmals durch die Verordnung Nr. 494/2011 beschränkt wurden und für die es anscheinend keine brauchbaren Alternativen zur Verwendung von Cadmium gibt; wegen der außergewöhnlichen Umstände einer begrenzten Beratung ist nunmehr eine weitere Bewertung angezeigt.
Die Kommission prüft spätestens am 11. Juli 2022, ob die vorliegende Richtlinie geändert werden sollte, um für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen eine…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 wurde die bestehende Verwendungsbeschränkung für Cadmium und Cadmiumverbindungen in synthetischen organischen Polymeren…
Bis zum Abschluss des Beschränkungsverfahrens sollte die Beschränkung der Verwendung von Cadmium und seinen Verbindungen auf die Kunststoffarten beschränkt…
Die Kommission wird die Europäische Chemikalienagentur auffordern, gemäß Artikel 69 der REACH-Verordnung ein Dossier entsprechend den Anforderungen des Anhangs…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.