Erwägungsgrund 10 32012R0848
Am 10. Juni 2011 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Beschränkung ab, wobei er die Wirksamkeit der Maßnahme für die Verringerung des Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt berücksichtigte. Außerdem stellte der RAC fest, dass andere quecksilberorganische Verbindungen als Katalysatoren für die Herstellung von Polymeren verwendet werden könnten. Diese Stoffe wurden allerdings nicht in die im Rahmen des Dossiers vorgenommene Beurteilung einbezogen.