Erwägungsgrund 13 32012R0848
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure die zur Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen gegebenenfalls notwendigen Schritte unternehmen können.
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure die zur Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen gegebenenfalls notwendigen Schritte unternehmen können.