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Es wird eine Untersuchung nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob durch aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien in die Union versandte Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einrädern), ohne Motor, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht, die derzeit unter den KN-Codes 8712 00 30 und ex 8712 00 70 (TARIC-Code 8712 00 30 10 und 8712 00 70 91) eingereiht werden, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 des Rates eingeführten Maßnahmen umgangen werden.
Das Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren in die Union von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen…
Auf die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreiräder, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die den KN-Codes ex 8712 00 10…
Auf die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreiräder, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die den KN-Codes ex 8712 00 10…
Es wird eine Untersuchung nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob durch aus Malaysia, Thailand und den…
Das oben genannte gemeinsame Unternehmen enthält in seinen Anhängen eine Liste der Vormaterialien oder Teile der HS-Kapitel 32, 38, 39, 40, 48, 49, 73, 74, 76,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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