Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix „ex“ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend. Die Aufnahme von Waren, deren KN-Code mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet ist, unterliegt den einschlägigen Unionsbestimmungen. In der Spalte „Abschnitt“ ist der jeweilige APS-Abschnitt angegeben (Artikel 2 Buchstabe h). In der Spalte „Kapitel“ ist das jeweilige von einem APS-Abschnitt erfasste KN-Kapitel angegeben (Artikel 2 Buchstabe i). Der Einfachheit halber werden die Waren in Gruppen aufgeführt. Diese können auch Waren umfassen, für welche die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs aufgehoben wurden oder ausgesetzt sind. Abschnitt Kapitel KN-Code Warenbezeichnung S-1a 01 0101 29 90 Pferde, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere, andere als zum Schlachten 0101 30 00 Esel, lebend 0101 90 00 Maultiere und Maulesel, lebend 0104 20 10 * Reinrassige Zuchtziegen, lebend 0106 14 10 Hauskaninchen, lebend 0106 39 10 Tauben, lebend 02 0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren 0206 80 91 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch oder gekühlt, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt 0206 90 91 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, gefroren, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt 0207 14 91 Lebern, gefroren, von Hühnern 0207 27 91 Lebern, gefroren, von Truthühnern 0207 45 95 0207 55 95 0207 60 91 Lebern, gefroren, von Enten, Gänsen oder Perlhühnern, andere als Fettlebern von Enten oder Gänsen ex 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0208 40 20 0210 99 10 Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet 0210 99 59 Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch ex 0210 99 85 Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen und Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert ex 0210 99 85 Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Geflügellebern, andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen 04 0403 10 51 Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao 0403 10 53 0403 10 59 0403 10 91 0403 10 93 0403 10 99 0403 90 71 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao 0403 90 73 0403 90 79 0403 90 91 0403 90 93 0403 90 99 0405 20 10 Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT bis 75 GHT 0405 20 30 0407 19 90 0407 29 90 0407 90 90 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, andere als von Hausgeflügel 0409 00 00 Natürlicher Honig 0410 00 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 05 0511 99 39 Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere als roh S-1b 03 Kapitel 3 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere S-2a 06 Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke; Waren des Blumenhandels S-2b 07 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt 0703 10 Speisezwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt 0703 90 00 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt 0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt 0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt 0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt ex 0707 00 05 Gurken, frisch oder gekühlt, vom 16. Mai bis 31. Oktober 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt 0709 20 00 Spargel, frisch oder gekühlt 0709 30 00 Auberginen, frisch oder gekühlt 0709 40 00 Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, frisch oder gekühlt 0709 51 00 Pilze, frisch oder gekühlt, ausgenommen Waren der Unterposition 0709 59 50 ex 0709 59 0709 60 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt 0709 60 99 Früchte der Gattungen „Capsicum“ oder „Pimenta“, frisch oder gekühlt (ausgenommen zum Herstellen von Capsaicin, von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen, zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden sowie Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack) 0709 70 00 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt 0709 92 10 * Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt 0709 99 10 Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)), frisch oder gekühlt 0709 99 20 Mangold und Karde, frisch oder gekühlt 0709 93 10 Zucchini (Courgettes), frisch oder gekühlt 0709 99 40 Kapern, frisch oder gekühlt 0709 99 50 Fenchel, frisch oder gekühlt ex 0709 91 00 Artischocken, frisch oder gekühlt, vom 1. Juli bis 31. Oktober 0709 93 90 0709 99 90 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren ex 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0711 20 90 ex 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Oliven und Waren der Unterposition 0712 90 19 0713 Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert 0714 20 10 * Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr 0714 20 90 Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, andere als frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr 0714 90 90 Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums 08 0802 11 90 Mandeln, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, andere als bittere Mandeln 0802 12 90 0802 21 00 Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0802 22 00 0802 31 00 Walnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0802 32 00 0802 41 00 0802 42 00 Esskastanien (Castanea spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0802 51 00 0802 52 00 Pistazien, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0802 61 00 0802 62 00 Macadamia-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0802 90 50 Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp., frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0802 90 85 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0803 10 10 Mehlbananen, frisch 0803 10 90 0803 90 90 Bananen, einschl. Mehlbananen, getrocknet 0804 10 00 Datteln, frisch oder getrocknet 0804 20 10 Feigen, frisch oder getrocknet 0804 20 90 0804 30 00 Ananas, frisch oder getrocknet 0804 40 00 Avocadofrüchte, frisch oder getrocknet ex 0805 21 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten, frisch oder getrocknet, vom 1. März bis 31. Oktober ex 0805 22 00 ex 0805 29 00 0805 40 00 Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet 0805 50 90 Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia), frisch oder getrocknet 0805 90 00 Andere Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet ex 0806 10 10 Tafeltrauben, frisch, vom 1. Januar bis 20. Juli und vom 21. November bis 31. Dezember, andere als der Sorte „Empereur“ (Vitis vinifera cv.), vom 1. bis 31. Dezember 0806 10 90 Andere Trauben, frisch ex 0806 20 Weintrauben, getrocknet, ausgenommen Waren der Unterposition ex 0806 20 30 , in unmittelbaren Umschließungen mit einem Fassungsvermögen von über 2 kg 0807 11 00 Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch 0807 19 00 0808 10 10 Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember 0808 30 10 Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember ex 0808 30 90 Andere Mostbirnen, frisch, vom 1. Mai bis 30. Juni 0808 40 00 Quitten, frisch ex 0809 10 00 Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember 0809 21 00 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch ex 0809 29 00 Kirschen, frisch, vom 1. Januar bis 20. Mai und vom 11. August bis 31. Dezember, andere als Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) ex 0809 30 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember ex 0809 40 05 Pflaumen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember 0809 40 90 Schlehen, frisch ex 0810 10 00 Erdbeeren, frisch, vom 1. Januar bis 30. April und vom 1. August bis 31. Dezember 0810 20 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren, frisch 0810 30 Schwarze, Weiße oder Rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch 0810 40 30 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, frisch 0810 40 50 Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum, frisch 0810 40 90 Andere Früchte der Gattung Vaccinium, frisch 0810 50 00 Kiwis, frisch 0810 60 00 Durian, frisch 0810 70 00 Kaki, frisch 0810 90 75 Andere Früchte, frisch 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 0813 10 00 Aprikosen/Marillen, getrocknet 0813 20 00 Pflaumen, getrocknet 0813 30 00 Äpfel, getrocknet 0813 40 10 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, getrocknet 0813 40 30 Birnen, getrocknet 0813 40 50 Papaya-Früchte, getrocknet 0813 40 95 Andere Früchte, getrocknet, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 0813 50 12 Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 , von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, ohne Pflaumen 0813 50 15 Andere Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , ohne Pflaumen 0813 50 19 Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , mit Pflaumen 0813 50 31 Mischungen ausschließlich von tropischen Nüssen der Positionen 0801 und 0802 0813 50 39 Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 , anderen als von tropischen Nüssen 0813 50 91 Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8, ohne Pflaumen oder Feigen 0813 50 99 Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8 0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt S-2c 09 Kapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze S-2d 10 1008 50 00 Reismelde (Chenopodium quinoa) 11 1104 29 17 Getreidekörner, geschält, auch geschnitten oder geschrotet (ausgenommen Gerste, Hafer, Mais, Reis und Weizen) 1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln 1106 10 00 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 1106 30 Mehl, Grieß und Pulver der Waren des Kapitels 8 1108 20 00 Inulin 12 ex Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte, Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter, ausgenommen Waren der Position 1210 und der Unterpositionen 1212 91 und 1212 93 00 ; 13 Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge S-3 15 1501 90 00 Geflügelfett, anderes als solches der Positionen 0209 oder 1503 1502 10 90 1502 90 90 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 und anderes als zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1503 00 19 Schmalzstearin und Oleostearin, andere als zu industriellen Zwecken 1503 00 90 Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet, andere als Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1505 00 10 Wollfett, roh 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1508 Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1511 10 90 Palmöl, roh, anderes als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln 1511 90 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, anderes als rohes Öl 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1514 Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1515 Andere pflanzliche Fette und Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 1518 00 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 ; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1521 90 99 Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere als roh 1522 00 10 Degras 1522 00 91 Öldrass und Soapstock, andere als Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist S-4a 16 1601 00 10 Würste und ähnliche Waren aus Lebern; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage von Leber 1602 20 10 Gänse- oder Entenlebern, zubereitet oder haltbar gemacht 1602 41 90 Schinken und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen 1602 42 90 Schultern und Teile davon, zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen 1602 49 90 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Mischungen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von anderen Schweinen als Hausschweinen 1602 50 31 1602 50 95 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, gegart, von Rindern, ausgenommen nicht gegart, ausgenommen Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen, auch in luftdicht verschlossenen Behältnissen 1602 90 31 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Wild oder Kaninchen 1602 90 69 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, anders zubereitet oder haltbar gemacht, von Schafen oder Ziegen oder anderen Tieren, ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, nicht gegart, von Rindern und ohne Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen 1602 90 91 1602 90 95 1602 90 99 1603 00 10 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht S-4b 17 1702 50 00 Chemisch reine Fructose 1702 90 10 Chemisch reine Maltose 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weißer Schokolade) 18 Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao 19 Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren 20 Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen 21 ex Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2106 10 , 2106 90 30 , 2106 90 51 , 2106 90 55 und 2106 90 59 22 ex Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2204 10 11 bis 2204 30 10 und der Unterposition 2208 40 23 2302 50 00 Ähnliche Rückstände und Abfälle, auch in Form von Pellets, vom Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten 2307 00 19 Anderer Weintrub/anderes Weingeläger 2308 00 19 Anderer Traubentrester 2308 00 90 Andere pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen 2309 10 90 Anderes Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, anderes als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50 , 1702 30 90 , 1702 40 90 , 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend 2309 90 10 Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren der zur Fütterung verwendeten Art 2309 90 91 Ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert, von der zur Fütterung verwendeten Art 2309 90 96 Andere Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, auch mit einem Gehalt an Cholinchlorid von 49 GHT oder mehr, auf organischem oder anorganischem Trägerstoff S-4c 24 Kapitel 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe S-5 25 2519 90 10 Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat 2522 Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825 2523 Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt 27 Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse S-6a 28 2801 Fluor, Chlor, Brom und Iod 2802 00 00 Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel ex 2804 Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle, ausgenommen Waren der Unterposition 2804 69 00 2805 19 Alkalimetalle oder Erdalkalimetalle (ausgenommen Natrium und Calcium) 2805 30 Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert 2806 Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure 2807 00 00 Schwefelsäure; Oleum 2808 00 00 Salpetersäure; Nitriersäuren 2809 Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich 2810 00 90 Boroxide, andere als Dibortrioxid; Borsäuren 2811 Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle 2812 Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle 2813 Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid 2814 Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung 2815 Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums 2816 Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums 2817 00 00 Zinkoxid; Zinkperoxid 2818 10 Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich 2818 20 00 anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund 2819 Chromoxide und -hydroxide 2820 Manganoxide 2821 Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3 2822 00 00 Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide 2823 00 00 Titanoxide 2824 Bleioxide; Mennige und Orangemennige 2825 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide 2826 Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze 2827 Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide 2828 Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite 2829 Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate 2830 Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich 2831 Dithionite und Sulfoxylate 2832 Sulfite; Thiosulfate 2833 Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate) 2834 10 00 Nitrite 2834 21 00 Nitrate 2834 29 2835 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich 2836 Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend 2837 Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide 2839 Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle 2840 Borate; Peroxoborate (Perborate) 2841 Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide 2842 Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide 2843 Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame ex 2844 30 11 Cermets, an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform ex 2844 30 51 Cermets, Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthaltend, andere als in Rohform 2845 90 90 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844 ); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom), ausgenommen „Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)“ 2846 Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle 2847 00 00 Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt 2849 Carbide, auch chemisch nicht einheitlich 2850 00 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind 2852 Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame 2853 Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreiter flüssiger Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen 29 2903 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe 2904 Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert ex 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen Waren der Unterpositionen 2905 43 00 und 2905 44 2906 Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2907 Phenole; Phenolalkohole 2908 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole 2909 Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2910 Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2911 00 00 Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2912 Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd 2913 00 00 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912 2914 Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2916 Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2917 Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate: 2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2919 Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2920 Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 2921 Verbindungen mit Aminofunktion 2922 Amine mit Sauerstoff-Funktionen 2923 Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich 2924 Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion 2925 Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seiner Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion 2926 Verbindungen mit Nitrilfunktion 2927 00 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen 2928 00 90 Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins, ausgenommen N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin 2929 10 00 Isocyanate 2929 90 00 Andere Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen 2930 20 00 Thiocarbamate und Dithiocarbamate; Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide; Dithiocarbonate (Xanthate) 2930 30 00 ex 2930 90 98 2930 40 90 Methionine, Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO) sowie andere organische Thioverbindungen, andere als Dithiocarbonate (Xanthate) 2930 60 00 2930 70 00 2930 80 00 2930 90 13 2930 90 16 ex 2930 90 98 2931 00 Andere organisch-anorganische Verbindungen 2932 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e) 2933 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) 2934 Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen 2935 10 00 N-Methylperfluoroctansulfonamid 2935 20 00 N-Ethylperfluoroctansulfonamid 2935 30 00 N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid 2935 40 00 N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid 2935 50 00 Andere Perfluoroctansulfonamide 2935 90 90 Andere Sulfonamide 2938 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate 2940 00 00 Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937 , 2938 oder 2939 entsprechend KN-Warenbezeichnung korrigiert 2941 20 30 Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate 2942 00 00 Andere organische Verbindungen S-6b 31 3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel 3103 11 00 Superphosphate 3103 19 00 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger 32 ex Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten; ausgenommen Waren der Unterpositionen 3201 20 00 , 3201 90 20 , ex 3201 90 90 (Eukalyptustannate), ex 3201 90 90 (Tanninderivate des Gambierstrauchs und der Myrobolanen) und ex 3201 90 90 (andere Tannate pflanzlichen Ursprungs) 33 Kapitel 33 Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel 34 Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips 35 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime 3502 90 90 Albuminate und andere Albuminderivate 3503 00 Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501 3504 00 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert 3505 10 50 Veretherte Stärken und veresterte Stärken 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 3507 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen 36 Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe 37 Kapitel 37 Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken 38 ex Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie, ausgenommen Waren der Unterpositionen 3809 10 und 3824 60 S-7a 39 Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus S-7b 40 Kapitel 40 Kautschuk und Waren daraus S-8a 41 ex 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet, ausgenommen Waren der Unterpositionen 4104 41 19 und 4104 49 19 ex 4106 31 00 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schweinen, enthaart, in nassem Zustand (einschließlich wet-blue), gespalten, aber nicht zugerichtet, oder in getrocknetem Zustand (crust), auch gespalten, aber nicht zugerichtet 4106 32 00 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 4112 00 00 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 4114 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder 4115 10 00 rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen S-8b 42 Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen 43 Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus S-9a 44 Kapitel 44 Holz und Holzwaren; Holzkohle S-9b 45 Kapitel 45 Kork und Korkwaren 46 Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren S-11a 50 Kapitel 50 Seide 51 ex Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare, ausgenommen Waren der Position 5105 ; Garne und Gewebe aus Rosshaar 52 Kapitel 52 Baumwolle 53 Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen 54 Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse 55 Kapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern 56 Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren 57 Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen 58 Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien 59 Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen 60 Kapitel 60 Gewirke und Gestricke S-11b 61 Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken 62 Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken 63 Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen S-12a 64 Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon S-12b 65 Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon 66 Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon 67 Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren S-13 68 Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen 69 Kapitel 69 Keramische Waren 70 Kapitel 70 Glas und Glaswaren S-14 71 Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen S-15a 72 7202 Ferrolegierungen 73 Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl S-15b 74 Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus 75 7505 12 00 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen 7505 22 00 Draht, aus Nickellegierungen 7506 20 00 Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen 7507 20 00 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus Nickel 76 ex Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7601 78 ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterposition 7801 99 7801 99 nichtraffiniertes Blei in Rohform und anderes als Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend 79 ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903 81 ex Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00 , 8101 94 00 , 8102 10 00 , 8102 94 00 , 8104 11 00 , 8104 19 00 , 8107 20 00 , 8108 20 00 , 8108 30 00 , 8109 20 00 , 8110 10 00 , 8112 21 90 , 8112 51 00 , 8112 59 00 , 8112 92 und 8113 00 20 82 Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen 83 Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen S-16 84 Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon 85 Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte S-17a 86 Kapitel 86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial; Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege S-17b 87 Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör 88 Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon 89 Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen S-18 90 Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör 91 Kapitel 91 Uhrmacherwaren 92 Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente S-20 94 Kapitel 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude 95 Kapitel 95 Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör 96 Kapitel 96 Verschiedene Waren (1) Für Waren der Unterposition 0306 13 gilt ein Zollsatz von 3,6 %. (2) Für Waren der Unterposition 1704 10 90 wird der spezifische Zoll auf 16 % des Zollwerts begrenzt.
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
„ANHANG II Liste der Waren, für die die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Regelungen gelten Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der…
(1) In der Liste können Länder enthalten sein, die vorübergehend von dem APS der EU ausgeschlossen wurden, oder die die Anforderungen der…
Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a des vorliegenden Abkommens (SAA Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a) — Zollfreiheit ohne mengenmäßige Beschränkungen ab…
Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ist die Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die…
Prodcom Bezeichnung Bezug zur Außenhandelsnomenklatur 2012 (HS/KN) Maßeinh. P Bezug zur Erläuterung NACE: 07.10 Eisenerzbergbau CPA: 07.10.10 Eisenerze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.