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Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix „ex“ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend. KN-Code 2025 Warenbezeichnung 0701 90 50 Frühkartoffeln, frisch oder gekühlt, vom 1. Januar bis 30. Juni 0701 90 90 Kartoffeln, frisch oder gekühlt (ausgenommen Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni, Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln und Kartoffeln zum Herstellen von Stärke) 0703 10 19 Speisezwiebeln, frisch oder gekühlt (ausgenommen für Saatzwecke „Steckzwiebeln“) 0708 20 00 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), auch ausgelöst, frisch oder gekühlt 0709 20 00 Spargel, frisch oder gekühlt 0709 60 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt 0710 80 69 Pilze, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren (ausgenommen der Gattung „Agaricus“) 0710 80 95 Anderes Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren — Andere 0712 20 00 Speisezwiebeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet 0712 90 90 Gemüse und Mischungen von Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet — andere 0714 20 10 Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr 0805 10 80 Orangen, frisch oder getrocknet (ausgenommen frische Süßorangen) 0805 40 00 Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet 0805 50 90 Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia), frisch oder getrocknet 0805 90 00 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet — andere 0806 20 30 Sultanas, getrocknet 0806 20 90 Weintrauben, getrocknet (ausgenommen Korinthen und Sultaninen) 0808 10 10 Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember 0808 30 10 Mostbirnen, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember 0810 20 10 Himbeeren, frisch 0810 40 30 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, frisch 0810 40 50 Früchte der Arten Vaccinium macrocarpum und Vaccinium corymbosum, frisch 0810 40 90 Früchte der Gattung Vaccinium, frisch (ausgenommen der Arten Vaccinium vitis-idaea, myrtillus, macrocarpon und corymbosum) 0811 90 19 Früchte und Nüsse, gefroren, genießbar, auch in Wasser oder Dampf gekocht, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT — andere 0811 90 50 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 0811 90 95 Früchte und Nüsse, gefroren, genießbar, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln — andere 0813 10 00 Aprikosen [Marillen], getrocknet 0813 20 00 Pflaumen, getrocknet 0813 40 95 Früchte, getrocknet — andere 0813 50 19 Mischungen von getrockneten Aprikosen/Marillen, Äpfeln, Pfirsichen, einschließlich Prunus persica nectarina und Nektarinen, Birnen, Papaya-Früchten oder anderen genießbaren und getrockneten Früchten, mit Pflaumen 1007 10 10 Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat 1007 90 00 Körner-Sorghum (ausgenommen zur Aussaat) 1008 21 00 Hirse zur Aussaat (ausgenommen Körner-Sorghum) 1102 90 10 von Gerste 1209 10 00 Samen von Zuckerrüben, zur Aussaat 1209 21 00 Samen von Luzerne, zur Aussaat 1209 23 80 Samen von Schwingel, zur Aussaat (ausgenommen von Wiesenschwingel Festuca pratensis Huds. und von Rotschwingel Festuca rubra L.) 1209 29 50 Samen von Lupinen, zur Aussaat 1209 29 60 Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba), zur Aussaat 1209 29 80 Samen von Futterpflanzen, zur Aussaat — andere 1209 30 00 Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat 1209 91 30 Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva), zur Aussaat 1209 91 80 Samen von Gemüsen, zur Aussaat (ausgenommen Rote Rüben (Beta vulgaris var. conditiva) 1209 99 91 Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat (ausg. krautartige Pflanzen) 1209 99 99 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat — andere 1512 11 10 Sonnenblumenöl und Safloröl, roh, zu technischen oder industriellen Zwecken (ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln) 1515 90 99 Pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg, oder flüssig, anderweit nicht genannt (ausgenommen zu technischen oder industriellen Zwecken und rohe Fette und Öle) 1517 90 99 Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, genießbar sowie von genießbaren Fraktionen verschiedener Fette und Öle, mit einem Milchfettgehalt von ≤ 10 GHT (ausg. Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle [für Backwaren usw.] verwendeten Art sowie feste Margarine) 2001 10 00 Gurken und Cornichons, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 2001 90 20 Früchte der Gattung „Capsicum“, mit brennendem Geschmack, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 2004 10 Kartoffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren 2005 20 10 Kartoffeln in Form von Mehl, Grieß oder Flocken (ausgenommen gefroren) 2005 60 00 Spargel, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure) (ausgenommen gefroren) 2005 70 00 Oliven, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure) (ausgenommen gefroren) 2005 99 80 Gemüse, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren — andere 2007 99 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtmuse oder Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 2008 20 90 Ananas, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker 2008 93 Preiselbeeren (Vaccinium macrocarpon und Vaccinium oxycoccos, Moosbeeren Vaccinium vitis-idaea), zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit nicht genannt 2008 99 28 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von ≤ 11,85 % mas 2008 99 34 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas 2008 99 37 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von ≤ 11,85 % mas 2008 99 40 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas 2008 99 45 Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg 2008 99 48 Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg 2008 99 49 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg 2008 99 67 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von ≤ 1 kg 2008 99 99 Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker — andere 2009 49 30 Ananassaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch ≤ 67 bei 20 °C und mit einem Wert von > 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 2009 81 Saft aus Preiselbeeren (Vaccinium macrocarpon und Vaccinium oxycoccos, Moosbeeren Vaccinium vitis-idaea), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 2009 89 35 Saft aus Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20 °C und mit einem Wert von ≤ 30 EUR für 100 kg Eigengewicht (ausgenommen Mischungen sowie Saft aus Zitrus-, Passions-, Mango-, Mangostan-, Papaya-, Jackfrüchten, Guaven, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Sapotpflaumen, Karambolen, Pitahayas, Ananas, Tomaten, Trauben, Äpfeln und Birnen) 2009 89 38 Saft aus Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20 °C und mit einem Wert von > 30 EUR für 100 kg Eigengewicht (ausgenommen Mischungen sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen, Pitahayas, Ananas, Tomaten, Trauben einschließlich Traubenmost, Äpfeln, Preiselbeeren und Birnen) 2009 89 69 Birnensaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C (ausgenommen zugesetzten Zucker enthaltend) 2009 89 73 Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C und mit einem Wert von > 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ausgenommen Mischungen) 2009 89 79 Saft aus Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C, mit einem Wert von > 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ausgenommen Mischungen sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen, Pitahayas, Ananas, Tomaten, Trauben einschließlich Traubenmost, Äpfeln, Preiselbeeren, Birnen und Kirschen) 2009 89 86 Saft aus Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C, mit einem Wert von ≤ 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 % (ausgenommen Mischungen sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen, Pitahayas, Ananas, Tomaten, Trauben einschließlich Traubenmost, Äpfeln, Preiselbeeren und Birnen) 2009 89 89 Saft aus Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C, mit einem Wert von ≤ 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von ≤ 30 % (ausgenommen Mischungen sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen, Pitahayas, Ananas, Tomaten, Trauben einschließlich Traubenmost, Äpfeln, Preiselbeeren und Birnen) 2009 89 99 Saft aus Früchten oder Gemüsen, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von ≤ 67 bei 20 °C (ausgenommen zugesetzten Zucker enthaltend, Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen, Pitahayas, Ananas, Tomaten, Trauben einschließlich Traubenmost, Äpfeln, Birnen, Kirschen und Preiselbeeren) 25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement 26 Erze sowie Schlacken und Aschen 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation, bituminöse Stoffe, Mineralwachse 28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen ex 29 Organische chemische Erzeugnisse Ausgenommen: 2905 43 — Mannitol 2905 44 — D-Glucitol (Sorbit) 30 Pharmazeutische Erzeugnisse 31 Düngemittel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten ex 33 Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel Ausgenommen: 3302 10 — Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 3507 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen 36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe 37 Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken ex 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie Ausgenommen: 3809 10 — Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten; 3824 60 — Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44 39 Kunststoffe und Waren daraus 40 Kautschuk und Waren daraus 41 Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus 44 Holz und Holzwaren; Holzkohle 45 Kork und Korkwaren 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren 47 Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne 50 Seide 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar 52 Baumwolle 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder laminierte Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen 60 Gewirke und Gestricke 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon 65 Kopfbedeckungen und Teile davon 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen 69 Keramische Waren 70 Glas und Glaswaren 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen 72 Eisen und Stahl 73 Waren aus Eisen oder Stahl 74 Kupfer und Waren daraus 75 Nickel und Waren daraus 76 Aluminium und Waren daraus 78 Blei und Waren daraus 79 Zink und Waren daraus 80 Zinn und Waren daraus 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte 86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen 90 Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte 91 Uhrmacherwaren 92 Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente 93 Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude 95 Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör 96 Verschiedene Waren 97 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden „KN“) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XXIIIE Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k Absatz 3ah KN-Code…
Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung: „ANHANG XXI Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3i KN-Code Warenbezeichnung 0306…
„ANHANG II Liste der Waren, für die die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Regelungen gelten Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.