Erwägungsgrund 2 32012R0999
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für den gesamten Anwendungszeitraum des Protokolls festgelegt werden.
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für den gesamten Anwendungszeitraum des Protokolls festgelegt werden.