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Bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten wurden bezüglich Fluopyram durch die Verordnung (EU) Nr. 270/2012 für verschiedene Erzeugnisse vorläufige RHG festgelegt, die bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Diese Daten wurden Deutschland, dem bewertenden Mitgliedstaat für diesen Stoff, am 17. Dezember 2012 vorgelegt. Damit ausreichend Zeit für die Bewertung dieser Daten und die Erstellung eines Bewertungsberichts durch den bewertenden Mitgliedstaat, für die Bewertung des Berichts durch die Behörde und für die Entscheidung der Kommission zur Verfügung steht, sollte die Geltungsdauer dieser RHG um zwei Jahre ab der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung verlängert werden.
Der Mitgliedstaat, der die Bewertung vornimmt, kann gegebenenfalls verlangen, dass der Antragsteller über die Informationen nach Absatz 1 hinaus innerhalb einer…
Bezüglich 2-Phenylphenol in Zitrusfrüchten wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 304/2010 bis zum 30. September 2012 befristete RHG festgelegt, die vorbehaltlich…
Bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung von Nikotin in den betreffenden…
Bezüglich Chlorantraniliprol bei Karotten wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 460/2011 der Kommission ein vorläufiger RHG in die Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Der Antragsteller hat diese Daten kürzlich vorgelegt. Da kein Risiko für die Verbraucher festgestellt wurde, sollte die Gültigkeit des vorläufigen…
Für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Oxadiargyl und Warfarin wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 der Kommission die Laufzeit des Genehmigungszeitraums…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.