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Bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung von Nikotin in den betreffenden Erzeugnissen wurden bezüglich Nikotin durch die Verordnung (EU) Nr. 812/2011 für Tee, Kräutertees, Gewürze, Hagebutten und frische Kräuter vorläufige RHG festgelegt, die bis zum 14. August 2013 gelten. Die Kommission wurde über ein Forschungsprojekt zur Ermittlung der Ursache von Nikotinrückständen in diesen Kulturen informiert. In Anbetracht der voraussichtlichen Dauer der Studie und damit ausreichend Zeit für die Entscheidung der Kommission zur Verfügung steht, sollte die Geltungsdauer dieser RHG um drei Jahre ab der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung verlängert werden.
Bezüglich Nikotin erhielt die Kommission Informationen von Unternehmern, nach denen das in Tee, Kräutertees, Gewürzen, Hagebutten und frischen Kräutern…
Bezüglich Nikotin in Wildpilzen wurden vorläufige RHG festgesetzt mit der Maßgabe, diese infolge der Bewertung neuer Daten und Informationen, einschließlich…
Bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten wurden bezüglich Fluopyram durch die Verordnung (EU) Nr. 270/2012 für verschiedene Erzeugnisse vorläufige RHG…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Cyromazin in frischen Kräutern keine Angaben vorliegen und dass eine weitere Prüfung durch…
Bezüglich 2-Phenylphenol in Zitrusfrüchten wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 304/2010 bis zum 30. September 2012 befristete RHG festgelegt, die vorbehaltlich…
Im Fall von Nikotin in wilden Pilzen weist die Behörde darauf hin, dass ihre Stellungnahme mit einer Reihe von Unsicherheiten und Einschränkungen behaftet ist.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.