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Auch die Bestimmungen über die Erstattung von Umzugskosten sollten vereinfacht werden, um der Verwaltung und den betroffenen Bediensteten ihre Anwendung zu erleichtern. Dazu sollten Höchstbeträge eingeführt werden, die der Situation der Familie des Beamten oder Bediensteten und den durchschnittlichen Kosten für Umzüge und die damit verbundenen Versicherungen Rechnung tragen.
Die Einzelheiten zu Art und Umfang der Umzugskostenvergütung sowie die Grundsätze des Abrechnungsverfahrens regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.…
Zieht die berechtigte Person in eine ganz oder teilweise ausgestattete Dienstwohnung, werden ihr die Auslagen für das Verpacken, Versichern und Lagern des…
Einige Bedienstete müssen sich häufig zu dienstlichen Zwecken an die anderen Hauptdienstorte ihres Organs begeben. Diesem Umstand wird in den aktuellen…
Für die Reise des Umziehenden und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 und 3) vom bisherigen zum neuen Wohnort werden die…
Die oberste Dienstbehörde kann die Umzugskostenvergütung allgemein oder im Einzelfall ermäßigen, soweit besondere Verhältnisse es rechtfertigen.
Um die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zu erleichtern, sollten gewisse Bestimmungen zum einen für Beamte und ihnen gleichgestellte Personen und zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.