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Wenn die EZB — im Anschluss an eine Anzeige einer nationalen zuständigen Behörde — darüber entscheidet, ob ein Institut für die betreffende Volkswirtschaft bedeutend ist und daher von der EZB beaufsichtigt werden sollte, sollte sie allen relevanten Umständen, einschließlich Überlegungen hinsichtlich gleicher Voraussetzungen, Rechnung tragen.
Diese in dieser Verordnung festgelegten Kriterien, anhand derer ermittelt wird, welche Institute auf konsolidierter Basis als weniger bedeutend anzusehen sind,…
Im Interesse einer wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollte die EZB berechtigt sein, alle erforderlichen Informationen anzufordern sowie gegebenenfalls in…
In Bezug auf die Aufgaben nach Artikel 4 — mit Ausnahme von Absatz 1 Buchstaben a und c — haben die EZB die Zuständigkeiten gemäß Absatz 5 dieses Artikels und…
Die EZB berücksichtigt, soweit relevant, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls, z.B. a) einerseits den guten Glauben und den Grad der Offenheit des…
Neben den im Unionsrecht vorgesehenen Bedingungen für die Zulassung von Kreditinstituten und den Entzug dieser Zulassungen können die Mitgliedstaaten derzeit…
Die Beurteilung der Eignung eines neuen Eigentümers im Vorfeld des Erwerbs einer erheblichen Beteiligung an einem Kreditinstitut ist ein unverzichtbares Mittel,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.