Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ist ein Kreditinstitut in die Aufsicht auf konsolidierter Basis einbezogen, so sollte die Gebühr auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb teilnehmender Mitgliedstaaten berechnet werden und von den in die Aufsicht auf konsolidierter Basis einbezogenen Kreditinstituten in einem teilnehmenden Mitgliedstaat auf der Grundlage objektiver Kriterien, die an die Bedeutung und das Risikoprofil, einschließlich der risikogewichteten Aktiva, anknüpfen, erhoben werden.
der für das Kreditinstitut mit der höchsten Bilanzsumme zuständigen Behörde, wenn es mehrere Kreditinstitute innerhalb der Gruppe gibt; oder
Die Gebühren sind auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb eines teilnehmenden Mitgliedstaats zu berechnen. Im Falle von Kreditinstituten, die Teil einer…
Die Gebühren werden auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb eines teilnehmenden Mitgliedstaats anhand objektiver Kriterien in Bezug auf die Bedeutung…
Die Gebührenfaktoren auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten werden auf folgender Grundlage berechnet:
Gemäß Artikel 30 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 sind die Gebühren auf objektive Kriterien in Bezug auf die Bedeutung und das Risikoprofil des…
Bei der Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr sollten in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassene Tochterunternehmen nicht berücksichtigt werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.