Erwägungsgrund 4 32013R1069
Natriumphosphate (E 339) sind in der EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt und dürfen in bestimmten Lebensmitteln verwendet werden; Wursthüllen aus Naturdarm zählen nicht dazu.
Natriumphosphate (E 339) sind in der EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt und dürfen in bestimmten Lebensmitteln verwendet werden; Wursthüllen aus Naturdarm zählen nicht dazu.