Erwägungsgrund 6 32013R1074
In einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zählen POGIs nicht zum Sektor Zentralstaat im Sinne des überarbeiteten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (nachfolgend das „ESVG 2010“) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und sind nicht auf die ausschließliche Entgegennahme von Einlagen für ihre nationalen Finanzministerien beschränkt, sondern dürfen auch Einlagen auf eigene Rechnung entgegennehmen.