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Die monetären Aggregate des Euro-Währungsgebiets und ihre Gegenposten werden primär von den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33) erhobenen MFI-Bilanzdaten abgeleitet. Dabei schließen die monetären Aggregate des Euro-Währungsgebiets nicht nur monetäre Verbindlichkeiten von MFIs gegenüber im Euro-Währungsgebiet ansässigen Nicht-MFIs (außer Zentralstaat) ein, sondern auch monetäre Verbindlichkeiten des Zentralstaats gegenüber im Euro-Währungsgebiet ansässigen Nicht-MFIs (außer Zentralstaat).
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 über die Bilanz des Sektors der monetären…
Aufgrund der engen Verbindungen zwischen den Verbriefungsaktivitäten der FMKGs und der monetären Finanzinstitute (MFIs) ist eine einheitliche, abgestimmte und…
„monetäres Finanzinstitut“ (MFI) hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/33) und…
Um den Meldeaufwand der MFIs gering zu halten und zu gewährleisten, dass aktuelle sowie qualitativ hochwertige Statistiken zur Verfügung stehen, verlangt die…
Mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung kann der EZB-Rat beschließen, dass ein MFI berichtspflichtig ist, wenn aufgrund der aktuellsten der EZB zur…
Die Erfüllung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erfordert die Erstellung von Statistiken über Geldmarktgeschäfte, d. h. über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.