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In einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zählen POGIs nicht zum Sektor Zentralstaat im Sinne des überarbeiteten Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (nachfolgend das „ESVG 2010“) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und sind nicht auf die ausschließliche Entgegennahme von Einlagen für ihre nationalen Finanzministerien beschränkt, sondern dürfen auch Einlagen auf eigene Rechnung entgegennehmen.
Der Hauptzweck der POGI-Daten besteht darin, der EZB angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des POGI-Teilsektors in den Mitgliedstaaten, deren Währung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1027/2006 der Europäischen Zentralbank vom 14. Juni 2006 über statistische Berichtspflichten von Postgiroämtern, die Einlagen von im…
(1) Einschließlich nicht übertragbarer Sichteinlagen. ANHANG II DEFINITIONEN IN BEZUG AUF DIE STATISTISCHEN BERICHTSPFLICHTEN Konsolidierung zu statistischen…
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 ist die Europäische Zentralbank (EZB) zur Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten befugt,…
Die monetären Aggregate des Euro-Währungsgebiets und ihre Gegenposten werden primär von den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33) erhobenen…
Im Sinne dieser Verordnung sind die nachfolgend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen: 1. Die Begriffe „Berichtspflichtiger“ und „Gebietsansässiger“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.