Erwägungsgrund 5 32013R1223
Die zum Ausgleich der Überfischung erforderlichen Kürzungen sollten an der Polen für das Jahr 2013 zugeteilten Quote für Atlantischen Lachs vorgenommen werden. Die Überfischung wird von der Kommission auf weniger als 100 Tonnen beziffert. Im Einklang mit Artikel 105 Absatz 2 letzter Satz sollte daher kein Multiplikationsfaktor auf die Kürzung angewandt werden.