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Durch die Verordnung (EU) Nr. 519/2012 der Kommission vom 19. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Anhangs I wurden kurzkettige chlorierte Paraffine (nachstehend „SCCP“ genannt) in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG aufgenommen. Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von SCCP sind daher — abgesehen von gewissen Ausnahmen — verboten. Der Eintrag 42 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, durch den zwei inzwischen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 untersagte Verwendungen von SCCP beschränkt werden, ist überflüssig geworden und sollte daher gestrichen werden.
Kurzkettige Chlorparaffine wurden im Dezember 2009 als persistenter organischer Schadstoff in das Protokoll von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über…
C10-C13-Chloralkane (kurzkettige Chlorparaffine — SCCP) sind nach den in Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthaltenen Kriterien für die Aufnahme in…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 757/2010 der Kommission vom 24. August 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Gemeinschaft hat bereits Rechtsvorschriften zu Fragen, die Gegenstand des Übereinkommens sind, verabschiedet, darunter die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des…
Aufnahme von Chemikalien, die der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.