Erwägungsgrund 2 32013R1261
Die Unterstützung und Weiterentwicklung von Forschungsinfrastrukturen in Europa ist stets ein Ziel der Union gewesen, was sich im Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und insbesondere in der Entscheidung 2006/974/EG des Rates niederschlug.