Erwägungsgrund 7 32013R1261
Um die Beteiligung assoziierter Länder an ERIC zu vereinfachen, sollten die Absätze 2 und 3 des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 geändert werden, so dass sich die Beiträge der assoziierten Länder uneingeschränkt in den Mitgliedskriterien und Stimmrechten niederschlagen können —