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Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert: 1. Im Eintrag für E 160a(iv) Algencarotine erhält die Spezifikation zur Definition folgende Fassung: „Definition Gemischte Carotine können auch aus der Meeresalge Dunaliella salina gewonnen werden. Beta-Carotin wird mit Hilfe eines ätherischen Öls extrahiert. Die Zubereitung ist eine 20- bis 30 %ige Suspension in Speiseöl. Das Verhältnis trans-/cis-Isomere liegt zwischen 50/50 und 71/29. Die wichtigsten färbenden Grundbestandteile sind Carotinoide, vor allem β-Carotin. α-Carotin, Lutein, Zeaxanthin und β-Cryptoxanthin können vorhanden sein. Neben Farbpigmenten kann der Stoff im Ausgangsmaterial natürlich vorkommende Öle, Fette und Wachse enthalten.“ · 2. Der Eintrag für E 151 Brillantschwarz BN, Schwarz PN, wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 151 BRILLANTSCHWARZ PN“ b) Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung: „Definition Brillantschwarz PN besteht im Wesentlichen aus Tetranatrium-4-acetamid-5-hydroxy-6-[7-sulfonat-4-(4-sulfonatphenylazo)-1-naphthylazo]naphthalen-1,7-disulfonat und sonstigen Farbstoffen sowie Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen. Brillantschwarz PN wird als das Natriumsalz beschrieben. Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.“ · · 3. Im Eintrag für E 227 Calciumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung: „E 227 CALCIUMHYDROGENSULFIT“ 4. Im Eintrag für E 228 Kaliumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung: „E 228 KALIUMHYDROGENSULFIT“ 5. Der Eintrag für E 460(i) Mikrokristalline Cellulose wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 460(i) MIKROKRISTALLINE CELLULOSE, CELLULOSE-GEL“ b) Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung: „Synonyme“ · · 6. Der Eintrag für E 466 Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „E 466 NATRIUM-CARBOXYMETHYLCELLULOSE, CELLULOSEGUMMI“ b) Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung: „Synonyme NaCMC; Natrium-CMC“ · c) Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung: „Definition Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Natriumsalz eines Carboxymethylethers einer direkt aus faserigem Pflanzenmaterial gewonnenen Cellulose“ · ·
A. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil A Tabelle 3 wird der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 151 durch…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert und berichtigt: 1. Der Eintrag für E 222 Natriumhydrogensulfit wird wie folgt geändert: a)…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B werden in Nummer 3 „Andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und…
Einleitung Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Verordnung umfasst ein Farbstoff auch seine Salze und Lacke, und wird ein Farbstoff als ein bestimmtes…
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert: 1. Der Abschnitt „Reinheit“ des Eintrags zu E 1205 (Basisches Methacrylat-Copolymer) erhält…
Die Spezifikation zur Definition des Lebensmittelzusatzstoffs Algencarotine (E 160a(iv)) lautet: „Gemischte Carotine können auch aus der Meeresalge Dunaliella…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.