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Der zugelassene Lebensmittelfarbstoff „Brillantschwarz BN (Schwarz PN)“ (E 151) sollte in der EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung und in den Spezifikationen für diesen Zusatzstoff aus Gründen der Klarheit und in Übereinstimmung mit der in der INS registrierten Bezeichnung in „Brillantschwarz PN“ umbenannt werden.
Folgende Lebensmittelfarbstoffe werden bis zum 15. April 2010 bewertet E 123 Amaranth E 151 Brillantschwarz BN, Schwarz PN E 154 Braun FK E 155 Braun HT E 180…
Lebensmittelzusatzstoffe mit der Bezeichnung „Brillantschwarz BN (Schwarz PN)“ (E 151) oder „Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose,…
Bei der Neubewertung durch die Behörde stellte sich heraus, dass der nur für kippers (geräucherte Heringe englischer Art) zugelassene Lebensmittelfarbstoff…
Daher sollte die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe berichtigt, präzisiert und dahingehend ergänzt werden, dass alle zugelassenen Verwendungen in Einklang…
Diese Liste kann unter Anwendung des Verfahrens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein…
Die Färbung von spezifiziertem Risikomaterial nach Anhang V Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hat mit dem Farbstoff Brillantblau FCF zu erfolgen, der in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.