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Die Brassica-Arten werden wegen ihres hohen Gehalts an flüchtigem Senföl (ausgedrückt als Allylisothiocyanat) als schädliche botanische Verunreinigungen geführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in ihrem Gutachten zu Glucosinolaten (Isothiocynaten) als unerwünschten Stoffen in der Tierernährung zu dem Schluss, dass eine schädliche Wirkung bei Tieren allgemein von der Gesamtmenge an Glucosinolaten in der Nahrung abhängt. Wird die Gesamtmenge an Glucosinolaten ermittelt, würden auch Verunreinigungen durch Erzeugnisse aus Brassica juncea ssp., Brassica nigra und Brassica carinata nachgewiesen. Es ist daher angezeigt, diese Arten mit Ausnahme ihrer Samen aus Anhang I Abschnitt VI über schädliche botanische Verunreinigungen zu streichen und für Einzelfuttermittel aus diesen Brassica-Arten denselben Höchstgehalt für flüchtiges Senföl festzulegen wie für Rapskuchen.
Es besteht neues Interesse an Camelina sativa als Ölpflanze, da die Nachfrage nach alternativen, anspruchsloseren Ölpflanzen (low-input oilseed), deren…
(5) Der Höchstgehalt gilt auch für die Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen „Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden“ und „Stoffe…
Die EFSA kam in ihrem Gutachten vom 4. Juni 2010 zu dem Schluss, dass Vogelfutter wesentlich zur Verbreitung von Ambrosia spp. beitragen kann, insbesondere in…
Im Licht der Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands ist es angebracht, den Höchstgehalt für flüchtiges Senföl in Camelina sativa und…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt I Zeile 1, Arsen, erhält folgende Fassung: Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung…
Um die Umweltverträglichkeit der Lachszucht zu verbessern, wird Fischöl zunehmend durch pflanzliche Öle ersetzt. Dieser Wechsel, der erheblich zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.