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Der Wortlaut der Ausnahme in Nummer 2.3.1 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 in Bezug auf die Höchstgehalte für Blausäure in Ölsaaten zum Zermahlen und zur Ölraffination sollte an den Wortlaut der Ausnahme in Nummer 1.1.4 jener Tabelle in Bezug auf die Höchstgehalte für Aflatoxine in Erdnüssen und anderen Ölsaaten, die zum Zermahlen für die Erzeugung von raffiniertem Pflanzenöl bestimmt sind, angepasst werden. Nummer 2.3.1 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
Um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, sollte der in Nummer 2.3.2 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 festgelegte Höchstgehalt für…
Mit der Verordnung (EU) 2023/915 sollen Höchstgehalte für Kontaminanten in unverarbeitetem Getreide festgelegt werden, das unmittelbar vor der ersten…
Die Ausnahme von Erdnüssen und anderen Ölsaaten zum Zermahlen von den in Anhang I festgelegten Höchstgehalten gilt nur für Sendungen, die
Für Ochratoxin A ist in Nummer 1.2.10 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 ein Höchstgehalt für aus unverarbeiteten Getreidekörnern gewonnene…
1. Januar 2023 hinsichtlich der Höchstgehalte für Blausäure gemäß Anhang I Nummer 2.3;
In Ermangelung spezifischer Vorschriften für Probenahmen und Analysen zur Kontrolle der Höchstgehalte für Tropanalkaloide in Beikost und Getreidebeikost für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.