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Aufgrund der Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat ist die allgemeine Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, wonach jeder Mitgliedstaat nationale Regelungen zur Förderfähigkeit von Ausgaben festlegt, für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" nicht geeignet. Die Erfahrungen im Programmplanungszeitraum 2007–2013 haben gezeigt, dass eine klare Rangfolge von Regelungen zur Förderfähigkeit von Ausgaben festgelegt werden sollte, wobei es eine eindeutige Tendenz zu auf Unionsebene festgesetzten Regelungen zur Förderfähigkeit von Ausgaben oder zu Regelungen für ein Kooperationsprogramm als Ganzes geben sollte, um eventuelle Widersprüche oder Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Verordnungen oder zwischen Verordnungen und nationalen Regelungen zu vermeiden. Insbesondere sollte die Kommission vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Programmplanungszeitraum 2007–2013 Regelungen zur Förderfähigkeit von Ausgaben in Bezug auf die in dieser Verordnung festgelegten Kostenstellen einführen.
Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, für die besondere ESF-spezifische Bestimmungen festgelegt werden müssen, soll gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die…
Unbeschadet der Regeln für die Förderfähigkeit, die in oder auf der Grundlage der Artikel 65 bis 71 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, der Verordnung (EU) Nr.…
Um den Einsatz des ESF zu vereinfachen und das Fehlerrisiko zu senken und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vom ESF geförderten Vorhaben, ist es…
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und unter Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , der ESF…
Die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen der nationalen Programme sollte anhand gemeinsamer, in der vorliegenden Verordnung festgelegter Grundsätze durch…
Zur Vereinfachung der Verwendung der Mittel und zur Verringerung des Fehlerrisikos bei gleichzeitiger Unterscheidung — wenn nötig — entsprechend den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.