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Die Mitgliedstaaten sollten ermuntert werden, die Aufgaben der Verwaltungsbehörde auf einen EVTZ zu übertragen oder einen solchen Verbund mit der Verwaltung des Teils des Kooperationsprogramms zu beauftragen, der das durch diesen EVTZ abgedeckte Gebiet betrifft.
Die Mitgliedstaaten, die an einem Kooperationsprogramm teilnehmen, können einen EVTZ nutzen, um diesen Verbund mit der Verwaltung dieses Kooperationsprogramms…
Die Verwaltungsbehörden sollten für die Ausübung der Aufgaben zuständig sein, die in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführt werden, unter anderem für…
Wenn es sich bei der Verwaltungsbehörde um einen EVTZ handelt, werden Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 von…
Der EVTZ sollte die Befugnis erhalten, für seine Mitglieder, insbesondere der ihm angehörenden regionalen und lokalen Behörden, zu handeln.
Der Zweck eines EVTZ sollte dahingehend erweitert werden, dass er die Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit im Allgemeinen einschließlich…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen verwaltungs- und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.