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Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Kohäsionsfonds und gemäß der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum müssen innerhalb der thematischen Ziele gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die kohäsionsfondsspezifischen Maßnahmen als "Investitionsprioritäten" festgelegt werden. Diese Investitionsprioritäten sollten detaillierte, einander nicht ausschließende Ziele setzen, zu denen der Kohäsionsfonds beitragen soll. Diese Investitionsprioritäten sollten zugrunde gelegt werden, wenn im Rahmen operationeller Programme spezifische Ziele festgelegt werden, die den Bedürfnissen und Gegebenheiten des Programmgebiets Rechnung tragen. Im Hinblick auf eine Erhöhung der Flexibilität sowie eine Verringerung der Verwaltungslast durch eine gemeinsame Umsetzung sollten die Investitionsprioritäten des EFRE und des Kohäsionsfonds unter den entsprechenden thematischen Zielen aufeinander abgestimmt werden.
eine oder mehrere ergänzende Investitionsprioritäten aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem ESF unter einem thematischen Ziel kombiniert werden;
Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des EFRE und gemäß der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum müssen innerhalb…
Es sollten besondere Bestimmungen für die Art von Maßnahmen festgelegt werden, die vom Kohäsionsfonds unterstützt werden können, um zu den…
Zur Erhöhung der Flexibilität sowie zur Verringerung der Verwaltungslast durch eine gemeinsame Umsetzung sollten die Investitionsprioritäten des EFRE und des…
Der EFRE sollte zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen, und die EFRE-Unterstützung sollte daher stärker auf die…
Der Kohäsionsfonds unterstützt folgende Investitionsprioritäten innerhalb der thematischen Ziele, die in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.