Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Es muss ein Rechtsrahmen festgelegt werden, der für robuste Verwaltungs- und Kontrollsysteme auf nationaler und regionaler Ebene sowie für eine angemessene Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der geteilten Verwaltung sorgt. Daher sollte die Rolle der Kommission bestimmt und präzisiert werden, und es sollten angemessene Vorschriften für die Vornahme von finanziellen Berichtigungen durch die Kommission festgelegt werden.
Erwägungsgrund 121 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen