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Der Zweck eines EVTZ sollte dahingehend erweitert werden, dass er die Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit im Allgemeinen einschließlich der strategischen Planung und Berücksichtigung regionaler und lokaler Belange gemäß der Kohäsionspolitik und anderen Unionspolitiken umfasst; dies bedeutet einen Beitrag zur Strategie Europa 2020 bzw. zur Umsetzung makroregionaler Strategien. Ein EVTZ sollte daher Maßnahmen durchführen können, die andere Finanzhilfen als die im Rahmen der Kohäsionspolitik der Union erhalten. Weiterhin sollte jedes Mitglied in jedem vertretenen Mitgliedstaat oder Drittland über jede für die effiziente Arbeitsweise eines EVTZ erforderliche Kompetenz verfügen müssen, es sei denn, der Mitgliedstaat oder das Drittland genehmigt die Teilnahme eines seinem Recht unterliegenden Mitglieds, selbst wenn dieses nicht über die erforderliche Kompetenz für alle in der Übereinkunft festgelegten Aufgaben verfügt.
Die Erfahrung mit den bisher gegründeten EVTZ hat gezeigt, dass EVTZ als Rechtsinstrumente auch für die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit politischen…
EVTZ können möglicherweise die harmonische Entwicklung der gesamten Union stärker fördern und besser verwirklichen und insbesondere den wirtschaftlichen,…
Der EVTZ handelt innerhalb der Grenzen der ihm übertragenen Aufgaben, nämlich der Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit zur Stärkung des…
Um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken und daher insbesondere die Wirksamkeit der territorialen Zusammenarbeit,…
Der EVTZ hat zum Ziel, insbesondere die territoriale Zusammenarbeit, einschließlich einer oder mehrerer der grenzübergreifenden, transnationalen und…
Die spezifischen Aufgaben eines EVTZ und die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Tätigkeiten einzuschränken, die die EVTZ ohne finanzielle Beteiligung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.