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Als Rechtsinstrumente sind ETVZ nicht dazu bestimmt, den durch den Besitzstand des Europarats geschaffenen Rahmen außer Acht zu lassen, der verschiedene Möglichkeiten und Rahmenstrukturen für eine grenzübergreifende Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Behörden, einschließlich der neuen Europäischen Kooperationsvereinigungen (EKV) , bietet; ebenso wenig sollen besondere gemeinsame Vorschriften für eine einheitliche unionsweite Regelung solcher Vereinbarungen vorgegeben werden.
Der Besitzstand des Europarats umfasst verschiedene Möglichkeiten und Rahmenstrukturen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den regionalen und…
Es sollte präzisiert werden, dass die finanzielle Verantwortung der regionalen und lokalen Behörden sowie die der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verwaltung…
Die Erfahrung mit den bisher gegründeten EVTZ hat gezeigt, dass EVTZ als Rechtsinstrumente auch für die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit politischen…
Zur Überwindung der Hindernisse für die territoriale Zusammenarbeit bedarf es eines Instruments der Zusammenarbeit auf gemeinschaftlicher Ebene, um im Gebiet…
Der Zweck eines EVTZ sollte dahingehend erweitert werden, dass er die Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit im Allgemeinen einschließlich…
Der EVTZ sollte handeln können, um entweder die durch die Gemeinschaft kofinanzierten Programme oder Projekte für territoriale Zusammenarbeit, insbesondere im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.