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Da die Satzung nicht mehr alle Bestimmungen der Übereinkunft enthalten wird, sollten Übereinkunft und Satzung registriert und/oder veröffentlicht werden. Weiterhin sollte aus Gründen der Transparenz eine Bekanntmachung zur Entscheidung über die Gründung eines EVTZ im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht werden. Im Sinne der Einheitlichkeit sollte diese Bekanntmachung die Einzelheiten beinhalten, die im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 in der durch die vorliegende Verordnung abgeänderten Form aufgeführt sind.
Die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 unterscheidet zwischen der Übereinkunft, in der die konstitutiven Elemente des künftigen EVTZ bestimmt werden, und der…
Im Falle von EVTZ, für die das Verfahren nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 vor dem 22. Juni 2014 begonnen wurde und für die nur die Registrierung…
Die Übereinkunft und die Satzung sowie jede spätere Änderung wird in dem Mitgliedstaat, in dem der betreffende EVTZ seinen Sitz hat, gemäß den maßgeblichen…
Aus Gründen der Transparenz sollte die Entscheidung über die Gründung eines ERIC im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Aus denselben…
Der EVTZ übermittelt jede Änderung der Übereinkunft oder der Satzung den Mitgliedstaaten, deren Recht die Mitglieder des EVTZ unterliegen. Jede Änderung der…
Die EVTZ sind definitionsgemäß in mehr als einem Mitgliedstaat tätig. Entsprechend sieht die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 die Möglichkeit vor, dass das bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.