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Die Gründung eines EVTZ sollte von seinen Mitgliedern und deren nationalen Behörden beschlossen werden und ist nicht automatisch mit rechtlichen oder finanziellen Vorteilen auf Unionsebene verbunden.
Der Beschluss zur Gründung eines EVTZ wird auf Initiative seiner potenziellen Mitglieder gefasst.
Die Erfahrung mit den bisher gegründeten EVTZ hat gezeigt, dass EVTZ als Rechtsinstrumente auch für die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit politischen…
Es sollte präzisiert werden, dass die finanzielle Verantwortung der regionalen und lokalen Behörden sowie die der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verwaltung…
Ein EVTZ darf nicht nur aus Mitgliedern aus einem Mitgliedstaat und einem oder mehreren zu diesem Mitgliedstaat gehörenden ÜLG gebildet werden.
Der EVTZ sollte die Befugnis erhalten, für seine Mitglieder, insbesondere der ihm angehörenden regionalen und lokalen Behörden, zu handeln.
Zwar wurde in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 festgelegt, dass die Aufgaben eines EVTZ unter anderem keine "Regelungsbefugnisse" betreffen, die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.