Erwägungsgrund 1 32013R1302
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Kommission am 29. Juli 2011 einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung jener Verordnung angenommen. In diesem Bericht gab die Kommission ihre Absicht, eine begrenzte Anzahl von Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 vorzuschlagen, um die Gründung und Verwaltung von EVTZ zu erleichtern, sowie eine Klarstellung bezüglich einiger bestehende Bestimmungen vorzuschlagen, bekannt. Die Hindernisse bei der Gründung neuer EVTZ sollten beseitigt werden, während gleichzeitig die Kontinuität der bestehenden EVTZ gesichert und deren Verwaltung erleichtert werden sollten, um somit eine intensivere Nutzung von EVTZ zu erreichen, um zu einer besseren Politikkohärenz und Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Körperschaften beizutragen, ohne dass den nationalen oder Unionsbehörden zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.