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Angesichts der Bedeutung der Regelungen, die auf die Mitarbeiter von EVTZ anzuwenden sind, sowie der Grundsätze für die Vereinbarungen über die Personalverwaltung und Einstellungsverfahren sollte die Übereinkunft, nicht aber die Satzung diese Regelungen und Grundsätze festlegen. Es sollte möglich sein, dass in der Übereinkunft verschiedene Optionen für die Wahl der auf die Mitarbeiter von EVTZ anzuwendenden Vorschriften festgelegt werden können. Die spezifischen Vereinbarungen zu Personalverwaltung und Einstellungsverfahren sollten in der Satzung festgehalten werden.
die auf die Mitarbeiter des EVTZ anzuwendenden Regelungen sowie die Grundsätze für die Vereinbarungen über die Personalverwaltung und Einstellungsverfahren,
Die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 unterscheidet zwischen der Übereinkunft, in der die konstitutiven Elemente des künftigen EVTZ bestimmt werden, und der…
Die Übereinkunft sollte zusätzlich zum Bezug auf das allgemein anwendbare Recht, wie in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 vorgesehen, auch die…
Die Aufgaben und Befugnisse des EVTZ müssen in einer Übereinkunft geregelt werden.
Da die Satzung nicht mehr alle Bestimmungen der Übereinkunft enthalten wird, sollten Übereinkunft und Satzung registriert und/oder veröffentlicht werden.…
Die EVTZ sind definitionsgemäß in mehr als einem Mitgliedstaat tätig. Entsprechend sieht die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 die Möglichkeit vor, dass das bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.