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Für den Fall, dass das ausschließliche Ziel eines EVTZ in der Verwaltung eines Kooperationsprogramms, das über den EFRE unterstützt wird, oder eines Teils eines solchen Programms besteht oder dass ein EVTZ die interregionale Zusammenarbeit oder Netze betrifft, sollten Informationen zum Gebiet, in dem der EVTZ seine Aufgaben erfüllen kann, nicht erforderlich sein. Im ersten Fall sollte der Umfang des Gebiets im jeweiligen Kooperationsprogramm definiert und gegebenenfalls geändert werden. Im zweiten Fall sind in erster Linie immaterielle Tätigkeiten betroffen, so dass eine Informationspflicht den Beitritt neuer Mitglieder zu interregionaler Zusammenarbeit und entsprechenden Netzen gefährden würde.
Beschränken sich die Aufgaben eines EVTZ darauf, dass er ein Kooperationsprogramm oder Teile davon gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 verwaltet, oder…
Der EVTZ kann sonstige spezifische Maßnahmen territorialer Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern im Rahmen des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Ziels mit…
Der Zweck eines EVTZ sollte dahingehend erweitert werden, dass er die Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit im Allgemeinen einschließlich…
Die spezifischen Aufgaben eines EVTZ und die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die Tätigkeiten einzuschränken, die die EVTZ ohne finanzielle Beteiligung der…
Für KMU, die sich an Projekten der europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) beteiligen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen…
Der EVTZ sollte handeln können, um entweder die durch die Gemeinschaft kofinanzierten Programme oder Projekte für territoriale Zusammenarbeit, insbesondere im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.