Erwägungsgrund 3 32013R1299
Um den Mehrwert der Kohäsionspolitik der Union zu erhöhen, sollten besondere Bestimmungen darauf abzielen, eine erhebliche Vereinfachung für alle Beteiligten – Begünstigte, Programmbehörden, Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf, je nach Sachlage, lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und Drittländer sowie die Kommission – zu erreichen.