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Die Bindung der Mittel aus dem Unionshaushalt sollte jährlich erfolgen. Um eine wirksame Programmverwaltung zu gewährleisten, müssen – unbeschadet der notwendigen spezifischen Regelungen für jeden ESI-Fonds – gemeinsame Bestimmungen für Vorschusszahlungen, Anträge auf Zwischenzahlung und für Restzahlungen festgelegt werden.
Die Zahlung des Beitrags aus den ESI-Fonds für jedes Programm durch die Kommission erfolgt im Einklang mit den Zuweisungen der Haushaltsmittel und vorbehaltlich…
Bei der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung kann die Kommission der EIB Zuschüsse zukommen lassen oder mit ihr Dienstleistungsverträge eingehen, die…
Die Bindung der Mittel aus dem Unionshaushalt sollte jährlich erfolgen. Eine wirksame Programmverwaltung setzt einfache Regeln für Vorfinanzierung,…
Die Bindung der Mittel aus dem Unionshaushalt sollte jährlich erfolgen. Ein wirksames Programmmanagement erfordert die Festlegung gemeinsamer Regeln für die…
Eine Vorschusszahlung bei Programmbeginn stellt sicher, dass ein Mitgliedstaat über Mittel verfügt, um die Begünstigten vom Beginn der Durchführung des…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Vorkehrungen treffen, um eine ordnungsgemäße Struktur und Funktion ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.