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Eine Vorschusszahlung bei Programmbeginn stellt sicher, dass ein Mitgliedstaat über Mittel verfügt, um die Begünstigten vom Beginn der Durchführung des Programms an zu unterstützen, so dass diese Begünstigten nötigenfalls Vorschüsse erhalten, um die geplanten Investitionen vorzunehmen, und ihnen nach der Einreichung von Auszahlungsanträgen rasch eine Erstattung gewährt wird. Daher sollten Regelungen für Vorschussbeträge aus den ESI-Fonds festgelegt werden. Bei Abschluss des Programms sollte der erste Vorschuss vollständig verrechnet werden.
Nach dem Beschluss der Kommission zur Genehmigung des Programms leistet die Kommission für den gesamten Programmplanungszeitraum eine erste Vorschusszahlung.…
Der als erster Vorschuss gezahlte Betrag wird spätestens beim Abschluss des Programms von der Kommission vollständig verrechnet.
Die Vorfinanzierung zu Programmbeginn stellt sicher, dass die betreffenden Mitgliedstaaten nach der Genehmigung des Programms über die notwendigen Mittel zur…
Ein Vorschuss zu Beginn des operationellen Programms sollte dafür sorgen, dass der Mitgliedstaat ab der Annahme des operationellen Programms über die…
Abweichend von Absatz 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die Fördermittel unter folgenden Voraussetzungen als Vorschuss gezahlt werden: a) Die…
Die Begünstigten sollten die gesamten Fördermittel vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel aus der ersten oder den späteren Vorschusszahlungen und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.