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Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Umstände sollte die Obergrenze für die Übertragungen (Deckelung) aus den Fonds an jeden einzelnen Mitgliedstaat nicht zu Mittelzuweisungen je Mitgliedstaat führen, die mehr als 110 % des realen Betrags für den Programmplanungszeitraum 2007–2013 betragen.
Im Hinblick darauf, einer angemessene Mittelaufteilung auf die einzelnen Regionenkategorien zu gewährleisten, sollten keine Mittel aus den Fonds zwischen…
Die jährliche Zuweisung der Fondsmittel an einen Mitgliedstaat sollte auf eine Obergrenze beschränkt sein, die unter Berücksichtigung des BIP des betreffenden…
Damit die Konzentration der Mittelzuweisungen für die einzelnen Fonds auf die Strategie der Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und…
Um sicherzustellen, dass die Fonds wirtschaftlich ihre volle Wirkung entfalten, sollten die Beiträge daraus nicht an die Stelle der öffentlichen oder…
Bei der Aufteilung der Mittel des Fonds auf die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014–2020 wird folgenden, auf der Grundlage von Eurostat-Daten festgelegten…
Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Mio. EUR (zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.