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Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sicherstellen, dass die Umsetzung der durch den ESF finanzierten Prioritäten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 8 AEUV beiträgt. Bewertungen haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Ziele für die Gleichstellung der Geschlechter durchgängig, zeitnah und konsequent in allen Bereichen der operationellen Programme und allen Stadien ihrer Planung, Vorbereitung, Begleitung, Durchführung und Bewertung zu berücksichtigen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen, der Aus- und Weiterbildung sowie der Wiedereingliederung von weiblichen Gewaltopfern in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft durchgeführt werden.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern durch eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten geeignete Schritte unternehmen, um jede Form der Diskriminierung zu vermeiden, und die Gleichstellung von Männern…
In Übereinstimmung mit Artikel 10 AEUV sollte die Umsetzung der vom ESF finanzierten Schwerpunkte dazu beitragen, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts,…
Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der Gemeinschaft. Desgleichen muss die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.