Erwägungsgrund 6 32021R1147
Bei allen Maßnahmen und Entscheidungen im Kontext der Migration, einschließlich der Rückkehr, die Kinder betreffen, sollte das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein und dem Recht des Kindes auf Meinungsäußerung uneingeschränkt Rechnung getragen werden.