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Um sicherzustellen, dass die Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums auf bestmögliche Weise genutzt werden, um die Maßnahmen im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums an den Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums auszurichten, und, um die Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben festlegen. Von dieser Regel sollte nur für Zahlungen abgewichen werden, die für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, für den ökologischen/biologischen Landbau, im Rahmen von Natura 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie, für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, für Tierschutz, für Waldumwelt- und Klimadienstleistungen sowie für Maßnahmen im Zusammenhang mit Risikomanagement geleistet werden. Bei der Anwendung der Auswahlkriterien sollte im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Umfang des Vorhabens berücksichtigt werden.
Um das unverzügliche Anlaufen und die wirksame Durchführung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen, sollte sich die finanzielle…
Um die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete sicherzustellen, ist es notwendig, dass sich die Förderung auf eine begrenzte Zahl von Kernprioritäten…
Um außerdem Kohärenz mit den für eine Unionsförderung in Betracht kommenden Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen und die Verfahren zu…
Die Prioritäten der Union für die ländliche Entwicklung sollten im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels des Schutzes und der…
Als Beitrag zu einer wirksamen Bewirtschaftung der Natura-2000-Gebiete sollten Landwirte und Waldbesitzer weiterhin Fördermittel zur Bewältigung besonderer…
Die Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sollten weiterhin eine herausragende Rolle bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.