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Eine einzige Verwaltungsbehörde sollte für die Verwaltung und Durchführung jedes Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums verantwortlich sein. Ihre Aufgaben sollten in dieser Verordnung aufgeführt werden. Der Verwaltungsbehörde sollte es möglich sein, einen Teil ihrer Aufgaben zu delegieren, wobei sie jedoch weiterhin die Verantwortung für die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung trägt. Umfasst ein Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums thematische Teilprogramme, so sollte die Verwaltungsbehörde eine andere Stelle bezeichnen können, die die Verwaltung und Durchführung des Teilprogramms unter Berücksichtigung der dafür im Programm bestimmten Finanzmittel vornimmt, wobei die ordentliche Haushaltsführung bei diesen Teilprogrammen sichergestellt wird. Ist ein Mitgliedstaat für die Verwaltung von mehr als einem Programm zuständig, so kann zur Gewährleistung der Kohärenz eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden.
Die Verwaltungsbehörde ist dafür verantwortlich, das operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten.
Im Einklang mit dem Grundsatz der geteilten Verwaltung sollte die Verantwortung für die Verwaltung und Kontrolle der Programme bei den Mitgliedstaaten und der…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Programme zur Entwicklung des…
Die Verwaltungsbehörde trägt die Hauptverantwortung für den wirksamen, effizienten Einsatz der Fonds und des EMFF; sie übernimmt daher zahlreiche Funktionen im…
Die Verwaltungsbehörden sollten für die Ausübung der Aufgaben zuständig sein, die in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführt werden, unter anderem für…
Die Verwaltungsbehörde trägt die Hauptverantwortung für den wirksamen und effizienten Einsatz des Fonds wodurch sie zahlreiche Funktionen im Zusammenhang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.