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Die Verantwortung für die Begleitung des Programms sollte von der Verwaltungsbehörde und von einem zu diesem Zweck eingesetzten Begleitausschuss gemeinsam getragen werden. Der Begleitausschuss sollte dafür verantwortlich sein, die Wirksamkeit der Durchführung des Programms zu begleiten. Zu diesem Zweck sind seine genauen Zuständigkeiten aufzuführen.
Der Begleitausschuss wird zu etwaigen, von der Verwaltungsbehörde vorgeschlagenen Änderungen des Programms konsultiert und nimmt dazu, sofern er dies für…
Die Verantwortung für die Begleitung der Durchführung eines operationellen Programms sollte sowohl von der Verwaltungsbehörde als auch von dem zu diesem Zweck…
Die Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 97 dieser Verordnung und der Begleitausschuss gemäß Artikel 47 der Verordnung (EU) 1303/2013 begleiten die Qualität der…
prüft er die Tätigkeiten und den Output im Zusammenhang mit dem Bewertungsplan des Programms;
Die Mitgliedstaaten sollten die Programme begleiten, um ihre Durchführung und die Fortschritte beim Erreichen der Programmziele zu prüfen. Zu diesem Zweck…
Die Begleitung des Programms sollte die Erstellung eines der Kommission zu übermittelnden jährlichen Durchführungsberichts umfassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.