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Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, in ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums thematische Teilprogramme aufzunehmen, um auf besondere Bedürfnisse in Gebieten, die für sie von besonderer Bedeutung sind, einzugehen. Die thematischen Teilprogramme sollten unter anderem Junglandwirte, kleine landwirtschaftliche Betriebe, Berggebiete, die Schaffung kurzer Versorgungsketten, Frauen in ländlichen Gebieten, die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen sowie die biologische Vielfalt betreffen. Thematische Teilprogramme sollten auch genutzt werden, um zur Umstrukturierung von Agrarsektoren mit starken Auswirkungen auf die Entwicklung ländlicher Gebiete beizutragen. Um das wirksame Funktionieren bestimmter thematischer Teilprogramme zu verbessern, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, für bestimmte unter diese thematischen Teilprogramme fallende Maßnahmen höhere Fördersätze festzusetzen.
Die Mitgliedstaaten sollten einen Teil des für die technische Hilfe vorgesehenen Gesamtbetrags jedes Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums für die…
Um sicherzustellen, dass die Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums auf bestmögliche Weise genutzt werden, um die Maßnahmen im Rahmen der…
Um das unverzügliche Anlaufen und die wirksame Durchführung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen, sollte sich die finanzielle…
In den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sollten die Bedürfnisse des betreffenden Gebiets ermittelt und eine kohärente Strategie beschrieben…
Die Entwicklung der lokalen Infrastruktur und lokaler Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, einschließlich Dienstleistungen im Bereich Freizeit und…
Es hat sich gezeigt, dass die Vernetzung der an den verschiedenen Phasen der Programmdurchführung beteiligten nationalen Netzwerke, Organisationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.