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Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2: — Aus- und Fortbildung, — Niederlassung von Junglandwirten, — Vorruhestandsregelungen (neue Mitgliedstaaten), — Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten (neue Mitgliedstaaten), — Aufbau von Beratungs-, Vertretungs- und Betriebsführungsdiensten (alle betroffenen Mitgliedstaaten)/Bereitstellung von Betriebsberatungsdiensten (neue Mitgliedstaaten), — Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, — Investitionen in Wälder, — Verarbeitung und Vermarktung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, — Bodenmelioration, Flurbereinigung, Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Agrarinfrastruktur, — Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials nach Naturkatastrophen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen, — Erreichung/Einhaltung der Gemeinschaftsstandards (neue Mitgliedstaaten) — verschiedene Standards, — Lebensmittelqualitätsregelungen (neue Mitgliedstaaten) — verschiedene Regelungen, — Förderung einer Qualitätserzeugung durch Erzeugergemeinschaften (neue Mitgliedstaaten), — Semi-Subsistenzbetriebe (neue Mitgliedstaaten), — Gründung von Erzeugergemeinschaften (neue Mitgliedstaaten), — Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen/Natura 2000-Zahlungen (neue Mitgliedstaaten), — Umweltschutz im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, — Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen (neue Mitgliedstaaten), — Aufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen, — Ökologische Stabilität der Wälder, — Wiederherstellungs- und Vorbeugungsmaßnahmen in der Forstwirtschaft, — Diversifizierung der Tätigkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich, — Förderung von Handwerk und Fremdenverkehrstätigkeiten, — Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung — verschiedene Dienstleistungen, — Dorferneuerung und -entwicklung — verschiedene Maßnahmen, — Ländliches Erbe — verschiedene Maßnahmen, — Leader — Unterstützung der lokalen Aktionsgruppen sowie verschiedener Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien und der Zusammenarbeit (ausgenommen Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung).
Verpflichtungen, die sich auf folgende Maßnahmen beziehen: Vorruhestandsregelungen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Agrarumwelt- und…
Die Mitgliedstaaten müssen in ihren Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum für den neuen Programmplanungszeitraum angeben, ob sie für die betreffenden…
Entsprechungstabelle für die Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005…
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) im Anhang des Beschlusses…
Entsprechungstabelle für Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr.…
TEIL A Die nachstehende Liste enthält die Richtlinien, die die Grundlage für Maßnahmen bilden, die in die Maßnahmenprogramme nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.