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Die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, sollten die Möglichkeit haben, die Ausgaben, die sich aus den GAP-Rechtsvorschriften ergeben, in Euro anstatt in Landeswährung zu tätigen. Es sind daher besondere Vorschriften notwendig, um sicherzustellen, dass diese Möglichkeit den Empfängern bzw. Schuldnern keinen ungerechtfertigten Vorteil verschafft.
Für die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, ist ein Verfahren für die Umrechnung der in Landeswährung ausgedrückten Beträge in Euro…
Da teilnehmende Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, bis zur Einführung des Euro gemäß dem AEUV nicht im EZB-Rat vertreten sind und von anderen…
Es sind besondere Regeln vorzusehen, mit denen außergewöhnlichen Währungssituationen begegnet wird, die sich sowohl innerhalb der Union als auch auf dem…
Da Zahlungsdienstleister, die in Mitgliedstaaten ansässig sind, deren Währung nicht der Euro ist, spezielle Vorbereitungsarbeit außerhalb des Zahlungsmarkts für…
Hat der Mitgliedstaat der Identifizierung den Euro nicht als Währung, so sollten nicht ansässige Steuerpflichtige in Bezug auf die Währung, in der alle…
Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben ein besonderes Interesse daran bzw. tragen eine besondere Verantwortung dafür, eine Wirtschaftspolitik zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.